„Reinigung funktioniert nur durch Kontrolle“
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die eingekaufte Reinigungsqualität regelmäßig und kompetent überprüft werden muss.
Wenn vertragliche Vorgaben und vorgegebene Leistungsverzeichnisse nicht kontinuierlich kontrolliert werden, ist die Gefahr groß, dass der Dienstleister Lohnkosten zu Lasten der Qualität einspart.
Bei vielen Kommunen führen wir wiederkehrende Qualitätskontrollen durch, die nicht nur erheblich zur Steigerung der Reinigungsqualität beitragen, sondern auch den Dienstleistern signalisieren, dass fachlich kompetente Personen in den Objekten die Reinigungsleistung kritisch “unter die Lupe“ nehmen.
Die Qualitätskontrollen finden in enger Absprache mit unseren Mandanten statt und sind individuell auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort zugeschnitten, d. h. Grundlage ist immer das konkrete Leistungsverzeichnis bzw. der Revierplan.
Unsere Prüfer können auf eine langjährige Erfahrung in der Gebäudereinigung zurückgreifen und besitzen eine fundierte fachliche Ausbildung:
Aus unseren Qualitätskontrollen ergeben sich weitere Maßnahmen, die im Einzelnen mit unserem Mandanten abgesprochen werden (z.B.: Schulung der Reinigungskräfte, Änderung der Abläufe, Kritikgespräch mit dem Dienstleister, Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, Rechnungsabzug, Personaltausch etc.).
Gerne beraten wir auch unsere Mandanten bei einem Einsatz zur Einführung eines elektronischen Qualitäts- und Reklamationsmanagementsystems, welches Konsequenzen bei Schlechtleistung definiert, Fehlertoleranzen festlegt und Fristen zur Nachbesserung vorgeben kann.